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Allgemeine Geschäftsbedingungen Universal
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- Geltungsbereich - Angebot - Schutzrechte
Dritter
1.1 Unsere Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers haben
keine Gültigkeit. Ausnahmen bedürfen
unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller.
1.2 Unser Angebot ist freibleibend.
Bestellungen können wir entweder durch
Bestätigung oder durch Übersendung
der Ware annehmen.
1.3 Bei Verwendung der gelieferten
Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
- Lieferung
2.1 Alle Vereinbarungen zu Lieferfristen
und Lieferzeiten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
2.2 Solange der Besteller mit einer
Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht
unsere Lieferpflicht.
2.3 Wir haften nicht für Verzugsschäden,
sofern der Besteller Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf einfacher Fahrlässigkeit,
einschließlich einfacher Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
beruhen. Die Schadensersatzhaftung für
eine auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
sowie für grobe Fahrlässigkeit ist
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Wir haften nicht in den
übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit
sowie bei einer grob fahrlässigen Verletzung
nicht wesentlicher Vertragspflichten durch
einen einfachen Erfüllungsgehilfen. Die
zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
2.4 Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf
das Lager Hamburg verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist.
2.5 Die erweiterte Haftung gemäß
§ 287 BGB ist ausgeschlossen.
2.6 Teillieferungen innerhalb der Lieferfrist
mit entsprechender Fakturierung sind statthaft.
2.7 Höhere Gewalt und Naturkatastrophen,
Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen,
hoheitliche Verfügungen oder sonstige
von uns oder unseren Lieferanten nicht zu
vertretende Behinderungen verlängern
die Lieferfristen in angemessenem Umfang.
- Versand
3.1 Verladung und Versand erfolgen
auf Gefahr, Rechnung und Kosten des Bestellers,
soweit nichts anderes vereinbart wurde.
3.2 Fehlt eine besondere Vereinbarung,
wählen wir den Versandweg und das Versandmittel
aus.
3.3 Wir sind berechtigt, aber nicht
verpflichtet, in Absprache mit dem Besteller
die Lieferung im Namen und auf Rechnung des
Bestellers zu versichern.
3.4 Ist die Ware versandbereit und
verzögert sich die Versendung oder Annahme
aus von uns nicht zu vertretenden Gründen,
so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige
der Versandbereitschaft auf den Besteller
über.
3.5 Wir bemühen uns, hinsichtlich
der Versandart und des Versandwegs Wünsche
und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen.
Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten
des Bestellers - auch bei ursprünglich
vereinbarter frachtfreier Lieferung.
3.6 Bei Annahmeverzug gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Erwerben wir in der Folge des
Annahmeverzuges oder eines unberechtigten
Rücktritts des Bestellers vom Vertrag
einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung,
können wir 20 % des vereinbarten Preises
ohne Mehrwertsteuer als pauschale Entschädigung
ohne Nachweis fordern, sofern der Besteller
nicht beweist, daß kein oder nur ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung eines tatsächlich
höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.7 Im Falle von Nachnahmesendungen
trägt der Besteller alle Nachnahmekosten.
Bei Rücksendung trägt der Besteller
die dann veranlaßte Rückfracht
sowie die anfallenden Bearbeitungskosten.
Die Bearbeitungskosten werden pauschal mit
5 % des Rechnungsbetrags angesetzt. Die Geltendmachung
von im Einzelfall höheren Bearbeitungskosten
bleibt uns vorbehalten.
- Preise - Zahlungsbedingungen
4.1 Die in unseren Preislisten abgebildeten
Preise sind Netto-Preise exklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
4.2 Den Preisen liegt die am Tage der
Bestellung gültige Preisliste zugrunde.
4.3 Wir berechnen nur in Euro €.
4.4 Verpackungskosten werden zusätzlich
berechnet.
4.5 Unsere Rechnungen sind zahlbar
innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug. Bei
Zahlung innerhalb von zehn Tagen gewähren
wir 3 % Skonto, bei sofortigem Bankeinzug
5 % Skonto.
4.6 Wir gewähren kein Skonto,
wenn im Zeitpunkt der Zahlung ein fälliger
Saldo zu unseren Gunsten besteht. Zahlungen
werden auf die jeweils älteste Schuld
angerechnet.
4.7 Alle Zahlungen haben spesenfrei
auf das von uns angegebene Konto zu erfolgen.
4.8 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche
Forderungen gegen den Kunden aus laufender
Geschäftsbeziehung sofort fällig.
4.9 Nur unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Gegenansprüche berechtigen
den Besteller zur Aufrechnung. Wegen bestrittener
Gegenansprüche steht dem Besteller auch
ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
4.10 Die Ablehnung von Wechseln oder
Schecks behalten wir uns vor. Die Annahme
erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont-
oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers
und sind sofort fällig. Wechsel werden
ohne Gewähr für richtiges Vorlegen
und Protest angenommen.
4.11 Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nach, stellt er insbesondere die Zahlungen
ein oder werden Wechsel und Schecks nicht
eingelöst oder werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld sofort fällig
zu stellen.
- Mängelrügen - Gewährleistung
5.1 Unsere Angaben über Eignung,
Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte
bzw. Lieferungen und unsere sonstigen Angaben
erfolgen nach bestem Wissen, befreien den
Besteller jedoch nicht von der Obliegenheit,
eigene Prüfungen vorzunehmen.
5.2 Der Besteller hat die gelieferte
Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich
Menge, Beschaffenheit und Brauchbarkeit unverzüglich
zu untersuchen, soweit zumutbar auch durch
eine Probeverarbeitung. Andernfalls gilt die
Ware als genehmigt.
5.3 Bei der Überprüfung der
Ware erkennbare Mängel sind uns schriftlich
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware
(eingegangen bei uns), verborgene Mängel
unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Der Anzeige ist jeweils der Beleg für
die beanstandete Ware beizufügen.
5.4 Bei begründeten Beanstandungen
steht es uns frei, Ersatz zu liefern oder
die Ware nachzubessern. Bei fehlgeschlagener
oder nicht innerhalb angemessener Frist erfolgter
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der
Besteller die Herabsetzung des Kaufpreises
oder Rückgängigmachung des Kaufs
verlangen.
5.5 Beanstandete Ware darf nur mit
unserem ausdrücklichen Einverständnis
zurückgesandt werden.
- Toleranzen
6.1 Bei Verkaufshilfen und Katalogunterlagen
bleiben geringfügige technische Abweichungen
vorbehalten.
6.2 Bei Blattware sind geringfügige
Abweichungen - im Farbton gegenüber Mustern
- im Format bis zu 3 cm - in der Papier- und
Oberflächenqualität produktions-
bzw. drucktechnisch nicht völlig vermeidbar.
6.3 Es werden branchenübliche
Materialien verwendet. Für Drucke, Farben,
Materialien und Lichtfestigkeit kann nur auf
der Basis durchschnittlicher Beständigkeit
Gewähr übernommen werden.
6.4 Evtl. Abweichungen gem. der vorstehenden
Ziffern 6.1 bis 6.3 berechtigen den Kunden
nicht zu Mängelreklamationen.
- Urheberrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Ware
selbst oder durch Dritte herstellen zu lassen,
zu vervielfältigen oder vertreiben zu
lassen.
- Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung
in unserem Eigentum. Der Besteller ist befugt,
über die gekaufte Ware im ordentlichen
Geschäftsverkehr zu verfügen.
8.2 Die Verarbeitung oder Umbildung
der Kaufsache durch den Besteller wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen
das gleiche wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache.
8.3 Wird die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MWSt) zu den anderen
vermischten oder verbundenen Gegenständen
zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung.
Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in
der Weise, daß die Sache des Bestellers
als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Besteller
verwahrt das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns.
8.4 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt uns der Besteller
schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres
etwaigen Miteigentumanteils zur Sicherung
ab. Der Besteller ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen,
wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät
und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist
dies der Fall, so können wir verlangen,
daß der Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
uns die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und Dritte über die Abtretung unterrichtet.
8.5 Zur Abtretung der Forderungen zum
Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des
Factoring ist der Besteller nur befugt, wenn
gleichzeitig die Verpflichtung des Factors
begründet wird, die Gegenleistung in
Höhe unseres Forderungsanteils solange
unmittelbar an uns zu bewirken, wie wir noch
Forderungen gegen den Besteller haben.
8.6 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden
Waren und Forderungen hat uns der Besteller
unverzüglich mit eingeschriebenem Brief
mitzuteilen.
8.7 Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder Nichterfüllung der Pflichten hinsichtlich
des Eigentumsvorbehalts, sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn,
das Verbraucherkreditgesetz bestimmt etwas
anderes.
8.8 Die Ware und die an ihre Stelle
tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger
Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte
verpfändet noch zur Sicherung übereignet
oder abgetreten werden.
8.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
- Bestellereigentum
9.1 Für uns überlassenes
Bestellereigentum haben wir nur für diejenige
Sorgfalt einzustehen, die wir auch in eigenen
Angelegenheiten anzuwenden pflegen.
9.2 Bestellereigentum, das uns zur
Bearbeitung überlassen wird, bewahren
wir längstens 6 Monate nach erfolgter
Fertigstellungsanzeige auf. Danach kann der
Besteller eine Rückgabe nicht mehr verlangen.
Wir sind nach Ablauf dieser Frist berechtigt,
das Bestellereigentum zu verwerten, wenn wir
dies dem Besteller vorher schriftlich an dessen
zuletzt bekannte Adresse angezeigt haben.
- Anwendbares Recht - Gerichtsstand - Erfüllungsort
10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen
dem Besteller und uns unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Erfüllungsort für sämtliche
gegenseitigen Verpflichtungen ist Hamburg,
sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
10.3 Für Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen
ist Hamburg Gerichtsstand.
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