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 / Allgemeine Geschäftsbedingungen Universal Prints
  • Geltungsbereich - Angebot - Schutzrechte Dritter

    1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

    1.2 Unser Angebot ist freibleibend. Bestellungen können wir entweder durch Bestätigung oder durch Übersendung der Ware annehmen.

    1.3 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

  • Lieferung

    2.1 Alle Vereinbarungen zu Lieferfristen und Lieferzeiten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    2.2 Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

    2.3 Wir haften nicht für Verzugsschäden, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Die Schadensersatzhaftung für eine auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für grobe Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nicht in den übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit sowie bei einer grob fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einen einfachen Erfüllungsgehilfen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

    2.4 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Lager Hamburg verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

    2.5 Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB ist ausgeschlossen.

    2.6 Teillieferungen innerhalb der Lieferfrist mit entsprechender Fakturierung sind statthaft.

    2.7 Höhere Gewalt und Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, hoheitliche Verfügungen oder sonstige von uns oder unseren Lieferanten nicht zu vertretende Behinderungen verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang.

  • Versand

    3.1 Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr, Rechnung und Kosten des Bestellers, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

    3.2 Fehlt eine besondere Vereinbarung, wählen wir den Versandweg und das Versandmittel aus.

    3.3 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, in Absprache mit dem Besteller die Lieferung im Namen und auf Rechnung des Bestellers zu versichern.

    3.4 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Annahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

    3.5 Wir bemühen uns, hinsichtlich der Versandart und des Versandwegs Wünsche und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers - auch bei ursprünglich vereinbarter frachtfreier Lieferung.

    3.6 Bei Annahmeverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erwerben wir in der Folge des Annahmeverzuges oder eines unberechtigten Rücktritts des Bestellers vom Vertrag einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, können wir 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als pauschale Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Besteller nicht beweist, daß kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

    3.7 Im Falle von Nachnahmesendungen trägt der Besteller alle Nachnahmekosten. Bei Rücksendung trägt der Besteller die dann veranlaßte Rückfracht sowie die anfallenden Bearbeitungskosten. Die Bearbeitungskosten werden pauschal mit 5 % des Rechnungsbetrags angesetzt. Die Geltendmachung von im Einzelfall höheren Bearbeitungskosten bleibt uns vorbehalten.

  • Preise - Zahlungsbedingungen

    4.1 Die in unseren Preislisten abgebildeten Preise sind Netto-Preise exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    4.2 Den Preisen liegt die am Tage der Bestellung gültige Preisliste zugrunde.

    4.3 Wir berechnen nur in Euro €.

    4.4 Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet.

    4.5 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen gewähren wir 3 % Skonto, bei sofortigem Bankeinzug 5 % Skonto.

    4.6 Wir gewähren kein Skonto, wenn im Zeitpunkt der Zahlung ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten besteht. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet.

    4.7 Alle Zahlungen haben spesenfrei auf das von uns angegebene Konto zu erfolgen.

    4.8 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung sofort fällig.

    4.9 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Besteller zur Aufrechnung. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

    4.10 Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behalten wir uns vor. Die Annahme erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen.

    4.11 Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er insbesondere die Zahlungen ein oder werden Wechsel und Schecks nicht eingelöst oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.

  • Mängelrügen - Gewährleistung

    5.1 Unsere Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte bzw. Lieferungen und unsere sonstigen Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller jedoch nicht von der Obliegenheit, eigene Prüfungen vorzunehmen.

    5.2 Der Besteller hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Menge, Beschaffenheit und Brauchbarkeit unverzüglich zu untersuchen, soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

    5.3 Bei der Überprüfung der Ware erkennbare Mängel sind uns schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware (eingegangen bei uns), verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Der Anzeige ist jeweils der Beleg für die beanstandete Ware beizufügen.

    5.4 Bei begründeten Beanstandungen steht es uns frei, Ersatz zu liefern oder die Ware nachzubessern. Bei fehlgeschlagener oder nicht innerhalb angemessener Frist erfolgter Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.

    5.5 Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

  • Toleranzen

    6.1 Bei Verkaufshilfen und Katalogunterlagen bleiben geringfügige technische Abweichungen vorbehalten.

    6.2 Bei Blattware sind geringfügige Abweichungen - im Farbton gegenüber Mustern - im Format bis zu 3 cm - in der Papier- und Oberflächenqualität produktions- bzw. drucktechnisch nicht völlig vermeidbar.

    6.3 Es werden branchenübliche Materialien verwendet. Für Drucke, Farben, Materialien und Lichtfestigkeit kann nur auf der Basis durchschnittlicher Beständigkeit Gewähr übernommen werden.

    6.4 Evtl. Abweichungen gem. der vorstehenden Ziffern 6.1 bis 6.3 berechtigen den Kunden nicht zu Mängelreklamationen.

  • Urheberrecht

    Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Ware selbst oder durch Dritte herstellen zu lassen, zu vervielfältigen oder vertreiben zu lassen.

  • Eigentumsvorbehalt

    8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen.

    8.2 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

    8.3 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

    8.4 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt uns der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumanteils zur Sicherung ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, uns die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und Dritte über die Abtretung unterrichtet.

    8.5 Zur Abtretung der Forderungen zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring ist der Besteller nur befugt, wenn gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet wird, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, wie wir noch Forderungen gegen den Besteller haben.

    8.6 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

    8.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Nichterfüllung der Pflichten hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Verbraucherkreditgesetz bestimmt etwas anderes.

    8.8 Die Ware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

    8.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

  • Bestellereigentum

    9.1 Für uns überlassenes Bestellereigentum haben wir nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die wir auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.

    9.2 Bestellereigentum, das uns zur Bearbeitung überlassen wird, bewahren wir längstens 6 Monate nach erfolgter Fertigstellungsanzeige auf. Danach kann der Besteller eine Rückgabe nicht mehr verlangen. Wir sind nach Ablauf dieser Frist berechtigt, das Bestellereigentum zu verwerten, wenn wir dies dem Besteller vorher schriftlich an dessen zuletzt bekannte Adresse angezeigt haben.

  • Anwendbares Recht - Gerichtsstand - Erfüllungsort

    10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    10.2 Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Verpflichtungen ist Hamburg, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

    10.3 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg Gerichtsstand.
    31.07.2010 © Copyright 2010 Universal Prints